Architekturbüro Regensburg, beta-planungsteam

Ausschuss gibt grünes Licht für Umnutzung

Für Sie gelesen: Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung vom 28.02.2014 bezogen auf unser Projekt Schwarze-Bären-Straße 10 in Regensburg.

Ausschuss gibt grünes Licht für ein Hotel bei der Synagoge

Regensburg. Das denkmalgeschützte Gebäude in der Schwarze-Bären-Straße 10, das früher einmal Sitz der Landeszentralbank war, darf in ein Hotel umgewidmet werden. Hierfür erteilte der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht. Mit anderen Worten: Die Stadtverwaltung erhielt von dem Gremium den Auftrag, “für Umbau und Nutzungsänderung des Anwesens in Gaststätte und Hotel einen grundsätzlich positiven Vorbescheid zu erteilen”.

So ganz bedenkenlos ging dies allerdings nicht über die Bühne. Denn schon im Vorfeld hatte der im Süden angrenzende Nachbar, die Jüdische Gemeinde Befürchtungen geäußert, dass deren Sicherheit beeinträchtigt werden könnte, wenn in der Nachbarschaft zur Synagoge ein Hotel entstehe. Denn “die beabsichtigte Hotelnutzung mit einem ständig wechselnden und nicht kontrollierbaren Personenkreis eröffne über die zur Jüdischen Gemeinde zeigenden Fenster im 1. und 3. Obergeschoss direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf das Grundstück der Jüdischen Gemeinde” (MZ berichtete).

Eine Einschätzung, die auch die Polizei teilt. In deren Stellungnahme heißt es: “Für die Jüdische Gemeinde besteht eine abstrakte permanente Gefährdungslage.” Und: “Die nunmehr angedachte Nutzung bringt eine erhebliche Verschlechterung der Sicherheitslage für die Jüdische Gemeinde.” Ganz ähnlich sieht dies auch Joachim Graf von der ÖDP, für den die Sicherheitsbedenken der Jüdischen Gemeinde von Seiten der Stadtverwaltung “noch nicht ausreichend gewürdigt sind”. Graf erinnerte dabei an das länderübergreifende Versagen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).

Im Baurecht könne nicht geprüft werden, ob von einem Hotel aus möglicherweise Straftaten begangen werden, erwiderte Armin Frohschammer, der Leiter des Bauordnungsamts. Straftaten könnten nämlich auch dann verübt werden, wenn in dem Anwesen anstelle des Hotels eine Privatwohnung stehen würde. Denn auch ein Wechsel an Wohnungsnutzern wäre letztlich nicht hinreichend kontrollierbar, um eine Gefährdungslage gänzlich auszuschließen. So gesehen sei gegen eine Hotelnutzung baurechtlich nichts einzuwenden.

In diesem Gebäude soll ein Hotel entstehen. Foto: Lex/Archiv

Quelle: Mittelbayerische Zeitung, Donnerstag, 27.02.2014

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